Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB gelten ausschließlich die Abschnitte III. Widerrufsrecht nach § 312 d BGB, VII. Eigentumsvorbehalt und X. Schadensersatz Ziffer 1 bis 4 unserer nachfolgenden AGBs. Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

I. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Herstellung und Vertrieb:Farbenhandel Sobott GbR., Bornestraße 7, D-48529 Nordhorn (nachfolgend Farbenhandel Sobott GbR.) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und ähnliches sind nur verbindlich, wenn Farbenhandel Sobott GbR. sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. Farbenhandel Sobott GbR. widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.

II. Angebote und Vertragsschluss

1. Angebote von Farbenhandel Sobott GbR. richten sich nur an Großkunden, mittelständische und kleine Unternehmen und an Privatpersonen. 

2. Alle von Farbenhandel Sobott GbR. in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen angegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets unverbindlich und freibleibend. 

3. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen. 

4. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch Farbenhandel Sobott GbR. zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Farbenhandel Sobott GbR. durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leistung informiert. 

5. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich Farbenhandel Sobott GbR.vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar. 

6. Sollte Farbenhandel Sobott GbR. nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei Farbenhandel Sobott GbR. verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von Farbenhandel Sobott GbR. nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann Farbenhandel Sobott GbR.entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Farbenhandel Sobott GbR.umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Farbenhandel Sobott GbR. oder den Kunden erstatten.
 
  
III. Widerrufsrecht nach §312 d BGB 

1. Farbenhandel Sobott GbR. liefert grundsätzlich an alle Abnehmer. Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinn des §13 BGB ist, steht diesem bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann in diesem Fall seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. 

2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die elektronisch erbracht werden (z.B. Software zum Download). Der Widerruf ist ebenfalls ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. 

3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Farbenhandel Sobott GbR., Geschäftsfüher: Ludwig Venemann, 
D-48529 Nordhorn. Telefax: 05921 / 30215-29 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

4. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. 

5. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls trägt Farbenhandel Sobott GbR. die Kosten der Rücksendung. Versandkosten werden von Farbenhandel Sobott GbR. grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang 

1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von Farbenhandel Sobott GbR. in Nordhorn oder bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für Farbenhandel Sobott GbR. tätig wird. 

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an Farbenhandel Sobott GbR. geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw- Lagerräumen von Farbenhandel Sobott GbR. über. 

3. Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf.

V. Lieferung

1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von Farbenhandel Sobott GbR.ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. 

2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von Farbenhandel Sobott GbR.. Farbenhandel Sobott GbR. ist zu Teillieferungen berechtigt. 

3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei Farbenhandel Sobott GbR.ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.

VI. Termine

1. Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein. 

2. Für den Zeitraum, in dem Farbenhandel Sobott GbR. auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt, wenn Farbenhandel Sobott GbR. an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder Farbenhandel Sobott GbR. noch ein Erfüllungsgehilfe von Farbenhandel Sobott GbR. zu vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit von Farbenhandel Sobott GbR.. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird Farbenhandel Sobott GbR. dem Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellt Farbenhandel Sobott GbR. angefallene Mehrkosten in Rechnung 

3. Sollte Farbenhandel Sobott GbR. in Verzug geraten, die Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen und steht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu, so hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen des Wahlrechts gegenüber Farbenhandel Sobott GbR.schriftlich auszuüben, andernfalls wird vermutet, dass Farbenhandel Sobott GbR. zur weiteren Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus Leistungsstörungen geltend macht.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Farbenhandel Sobott GbR. behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. 

2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an Farbenhandel Sobott GbR. abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an Farbenhandel Sobott GbR. im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an Farbenhandel Sobott GbR. abzuführen. 

3. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern. 

4. Übersteigt der Wert der Farbenhandel Sobott GbR. hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird Farbenhandel Sobott GbR. insoweit auf Verlangen des Kunden nach Wahl vonFarbenhandel Sobott GbR. Sicherheiten freigeben.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Preisangaben von Farbenhandel Sobott GbR. sind stets Bruttopreise. Unsere Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Preise sind bis auf Widerruf gültig. 

2. Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand- und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, istFarbenhandel Sobott GbR. berechtigt, diese entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von Farbenhandel Sobott GbR. zu berechnen. Farbenhandel Sobott GbR. übermittelt dem Kunden auf Wunsch die jeweils gültige Preisliste. 

3. Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung oder gegen Zahlung per Nachnahme. Rechnungen von Farbenhandel Sobott GbR. sind sofort mit Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge zu bezahlen. 

4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist Farbenhandel Sobott GbR. berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 

5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann Farbenhandel Sobott GbR. sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen 

6. Farbenhandel Sobott GbR. behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist Farbenhandel Sobott GbR. berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

IX. Mängelhaftung

1. Farbenhandel Sobott GbR. gewährleistet, dass die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von Farbenhandel Sobott GbR. bzw. des Herstellers erwarten kann. Farbenhandel Sobott GbR. haftet, soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, nicht für Mängel von gebrauchten Waren. 

2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von Farbenhandel Sobott GbR. Nacherfüllung verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Farbenhandel Sobott GbR. durch Neulieferung oder Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung nicht zumutbar ist. 

3. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt Farbenhandel Sobott GbR. im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen. 

4. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. 

5. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises, 20% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten. 

6. Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde, so kann Farbenhandel Sobott GbR. den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen. 

7. Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

X. Schadensersatz

1. Farbenhandel Sobott GbR. haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vonFarbenhandel Sobott GbR. ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

3. Soweit die Haftung von Farbenhandel Sobott GbR. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 

4. Für Schadensansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Schadensereignis Kenntnis erlangt.

XI. Datenschutz

1. Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit einer Bestellung erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Behandlung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. 

2. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung ist Farbenhandel Sobott GbR. berechtigt, einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorzunehmen.

XII. Sonstiges

1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Farbenhandel Sobott GbR. schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Farbenhandel Sobott GbR. zulässig. 

2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Farbenhandel Sobott GbR. und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist. 

4. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Nordhorn als vereinbart.Farbenhandel Sobott GbR. ist jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers zu führen.

Farbenhandel Sobott GbR., Nordhorn

Stand: 07/2007
 
Farbenhandel Sobott Gbr.
Bornestrasse 7

D-48529 Nordhorn

Telefon +49 (0)5921 30215-0